Bügerinitiative "Dicke Luft"
 

               

Macht Herne in Zukunft "Fracking" möglich ?


Die Fa. Suez dient als Türöffner um die Entsorgung und Behandlung von hochgiftigen und radioaktiven Bohrschlämmen aus der Frackingtechnologie möglich zu machen. Die dazu benötigten Abfallschlüssel sind schon seit 2003 genehmigt.
Diese sind:
01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
01 05 06* Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten


Die Zusammensetzung von Bohrschlämmen kann sehr unterschiedlich sein. Die Bohrschlämme aus der Frackingtechnologie  können wahre Giftcocktails enthalten.
Schwermetalle wie : Quecksilber, Cadmium, Blei, Barium, Arsen usw.
Kohlenwasserstoffe wie: Benzol, Toulol, Ethylbenzol, Xenol usw.
Radioaktive Stoffe wie: Radium 226 und 228, Blei-210, Polonium-210 sowie radioaktives Gas Radon 222


95% der Erdgasvorkommen sind in Niedersachsen. Laut Umweltbundesamt erfolgten seit den 1960er Jahren Frackingoperationen in ÖL und Gaslagerstätten. In Niedersachsen gab es mindestens  325 Fracks, mindestens 148 Bohrungen und es sind mehr als 40 Bohrschlammgruben bekannt. In Niedersachsen ist im Kalksandstein das Tightgas-Fracking erlaubt. Bei Tight Gas gibt es mit steigender Undurchlässigkeit einen fließenden Übergang von konventionellen zu unkonventionellen Vorkommen.

Konventionelle Fracking  heißt: es darf in einer Tiefe von mehr als 3000m bis zu 5 km tief gebohrt und gefrackt werden. Für fünf Jahre wurden Fracking Aufträge in Niedersachsen ausgesetzt auch unter der Begründung eines neuen Fracking-Reglungspakets. Dieses neue „Frackinggesetz“ betrifft aber nur das unkonventionelle Fracking, d.h. es darf bis zu einer Tiefe von 3000m gebohrt werden. Dieses unkonventionelle Fracking lehnt Niedersachsen  aber ab und es gibt auch keine Bohrungen zu Forschungszwecken. Bis 2021 besteht ein Verbot von gewerblichem unkonventionellen Fracken, es sind aber vier Forschungsbohrungen erlaubt.
Es gibt eine Ankündigung der Erdgasunternehmer ab 2021 wieder fracken zu wollen.

Fazit: Der Fa. Suez fällt somit eine Schlüsselrolle zu und es winken millionenschwere Gewinne. Da fragt man sich, ob nicht schon mit der Abfallschlüsselgenehmigung dieses Ziel  von  vorne rein bestanden hat.
Weder die Umweltgefahren noch die Gesundheitsgefahren werden ernsthaft verfolgt.


Einlagerung in Deponien
Abfälle mit der Abfallschlüsselnummer:
01 05 08 chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter
01 05 05 und 01 05 06 fallen, werden auf DK 3 Deponien entsorgt. Geschätzte 25-35 Millionen Tonnen gefährliche Bohrschlämme könnten sämtliche Restkapazitäten der NRW Deponien füllen.

Drohende Umweltgefahren sind:
Verseuchung des Grund- und Trinkwassers mit massiven Emissionen von Schadstoffen aller Art, insbesondere auch vom Krebserzeugendem Benzol im Boden in der Nähe von Frackinganlagen und Aufbereitungsanlagen,  hohen Quecksilbergehalten im deutschem Erdgas (Quecksilber befindet sich dann auch im Boden und im Abgas) und radioaktiven Isotopen wie Radium 226, 228 und Radon 222, die durch die Abluft der Verbrennungsanlage weiter an die Umwelt verteilt werden.
Kleinere Erdbebenauslösungen am Fracking-Standorten und der näheren Umgebung sind wahrscheinlich möglich und auch hohe Methangasfreisetzungen (25fach klimaschädlicher als CO2)

Gesundheitsgefahren die mit Fracking in Verbindung stehen:
Vermehrte Krebserkrankungen und viele weiter chronische Erkrankungen bis hin zu Frühgeburten. (siehe Zeitungsartikel von Klaudia Scholz) Besonders gesundheitsschädigend ist die gleichzeitige Einwirkung mehrer Gifte auf den Körper. Aus den USA wird bericht das diese Luft Giftwolken noch in mehr als 16 km Entfernung von ihrem Emissionsort deutlich messbare Gesundheitsbeeinträchtigungen auslösen.